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Bestattungsamt

Angela Sutter
Telefon 071 644 95 64
Telefax 071 642 30 27
E-Mail an Angela Sutter

Ein Mensch ist gestorben - was ist zu tun?

Benachrichtigen Sie in jedem Fall (zu jeder Tages- und Nachtzeit) zuerst Ihren Hausarzt. Sollte er zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend sein, erfahren Sie über seinen Telefonbeantworter oder die Notrufnummer 144 die zuständige Stellvertretung.
Melden Sie den Hinschied eines Angehörigen sobald als möglich beim Bestattungsamt, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Mitzubringen sind:

  • Original Ärtzliche Todesbescheinigung des Arztes (falls zu Hause verstorben)
  • Familienbüchlein
  • Ausländerausweis (zusätzlich bei ausländischen Staatsangehörigen)

Beim Bestattungsamt werden organisatorische Fragen erörtert wie:

  • Art der Bestattung (Erdbestattung oder Urnenbeisetzung)
  • Ort, Datum, sowie Zeitpunkt der Trauerfeier und der Beisetzung
  • Art des Grabes (Erdbestattungsgrab, Urnengrab, Gemeinschaftsgrab)

Das Bestattungsamt veranlasst die Überführung und regelt alles Weitere, je nach Absprache mit den Angehörigen.

Wichtige Informationen

Friedhof in Sulgen
In Sulgen gibt es einen Friedhof. Er ist religionsneutral und ist für alle verstorbenen Einwohner von Sulgen offen.

Grabfonds
Der Grabunterhalt kann der Gemeinde übergeben werden. Folgend die Preise für die gesamte Ruhezeit von mind. 20 Jahren:
Einmalige Einlage für Erdbestattungsgrab Fr. 8'000.--
Einmalige Einlage für Einzelurnengrab Fr. 6'500.--
Nicht im Vertrag inbegriffen ist die Reinigung des Grabdenkmals.

Erbschaft und Inventar
Gehören in den Zuständigkeitsbereich des Notariats. Dieses wird im Rahmen der Organisation einer Beisetzung durch das Bestattungsamt benachrichtigt.

Entgegennahme von letztwilligen Verfügungen betreffend Bestattungswünschen
Viele Menschen kümmern sich nicht darum, was mit den eigenen sterblichen Überresten nach dem Tode geschehen soll. Angehörigen fällt es daher oft schwer, eine Bestattung zu organisieren, weil sie keine oder nur vage Kenntnisse über die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen haben. Angesichts des Zeitdruckes und er seelischen Belastung durch den Verlust können Wünsche des Verstorbenen oft nicht angemessen umgesetzt werden. Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann diese Situation deutlich entschärfen. In einer Bestattungsverfügung wird der Wille eines Menschen festgehalten, was nach dem Ableben mit seinen sterblichen Überresten geschehen soll. Sie wird zu Lebzeiten vom Verfasser auch in Zusammenarbeit mit dem Bestattungsamt erstellt und dient für die Zeit nach seinem Tode. Sie wird beim Bestattungsamt hinterlegt.

Kommissionen