Wenn Sie vor Erhalt der provisorischen Steuerrechnung bereits Zahlungen an die Steuern des laufenden Jahres leisten möchten, können Sie mit den leeren Einzahlungsscheinen Zahlungen nach eigenem Ermessen bis zur Höhe des geschuldeten Steuerbetrages vornehmen. Beachten Sie bitte, dass mit dieser Zustellung von Einzahlungsscheinen keine Stundung vorgemerkt wird und die Zahlungsfristen gemäss Rechnung unverändert bleiben.
Preis: gratis