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Anmeldung Hund

Hundewesen

Der Vollzug der Hundegesetzgebung obliegt im Kanton Thurgau den politischen Gemeinden.

Sämtliche Informationen rund um die Hundehaltung in Sulgen finden Sie in unserer Broschüre [pdf, 231 KB]. Neu sind im Kanton Thurgau die Halter aller Hunde verpflichtet, mit ihrem Hund innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung zu besuchen. Bisher waren Hunde unter 15 Kilogramm Erwachsengewicht davon ausgenommen.
Die Leinenpflicht im Wald und am Waldrand besteht jährlich jeweils vom 1. April bis 31. Juli.
Weiterführende Informationen hierzu vom Veterinäramt für Jagd- und Fischereiverwaltung finden Sie hier [pdf, 827 KB].

Preis: gratis

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