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Quellensteuer - Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung

Mit dem Formular kann eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragt werden. Eine NOV kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn zusätzliche nicht im Quellensteuertarif enthaltene Abzüge geltend gemacht werden. Kann der Antrag bewilligt werden, ist dem Gemeindesteueramt eine vollständig ausgefüllte Steuererklärung mit der Deklaration sämtlicher Einkünfte und Abzüge sowie Vermögenswerte im In- und Ausland einzureichen.

113_Antrag_nachtraeglich_ordentliche_Veranlagung_NOV_V2023.pdf [pdf, 256 KB]

Preis: gratis