Mit der Vertretungsvollmacht im Veranlagungs-, Rechtsmittel- und Bezugsverfahren bevollmächtigen Sie eine Drittperson, Sie beim Steueramt zu vertreten und Auskünfte einzuholen. Im Weiteren wird sämtliche Korrespondenz des Steueramtes wie die Steuererklärung, die Steuerveranlagung, provisorische und definitive Steuerrechnungen, Mahnungen usw. ausschliesslich dem/r Vertreter(in) zugestellt. Die Vertretungsvollmacht gilt auch für folgende Steuerperioden, solange sie nicht durch schriftlichen Widerruf beendt wird.
Preis: gratis