Mit der Vertretungsvollmacht im Veranlagungs- und Rechtsmittelverfahren bevollmächtigen Sie eine Drittperson, Sie beim Steueramt zu vertreten und Auskünfte einzuholen. Im Weiteren wird sämtliche Korrespondenz im Veranlagungsverfahren (Steuerveranlagungen, Rückfragen, Einsprache- und Rekursentscheide usw.) ausschliesslich dem/r Vertreter(in) zugestellt. Die Vollmacht gilt nicht für den Steuerbezug. Provisorische und definitive Steuerrechnungen und Mahnungen werden weiterhin den Steuerpflichtigen zugestellt. Die Vertretungsvollmacht gilt auch für folgende Steuerperioden, solange sie nicht durch schriftlichen Widerruf beendet wird.
Preis: gratis