Mit der Auskunftsvollmacht bevollmächtigen Sie eine Drittperson, Sie beim Steueramt zu vertreten und Auskünfte einzuholen. Bitte geben Sie an, ob die Auskunftsvollmacht nur für 30 Tage ab Ausstellung oder bis auf schriftlichen Widerruf gültig bleibt.
Preis: gratis