Sind keine Steuerausstände aus Vorjahren vorhanden, so können die Steuern des laufenden Jahres bis längstens 31. Dezember des betreffenden Jahres in gleichmässige Raten aufgeteilt werden. Jede Zahlung wird bis zur Schlussrechnung zu Ihren Gunsten verzinst. Andererseits wird Ihnen auf dem definitiv veranlagten Steuerbetrag ab dem Verfalltag (31. August) ein Ausgleichszins belastet. Die beantragte Stundung gilt nicht für künftige Jahre. Wenn Sie die Steuern auch inskünftig in monatlichen Raten bezahlen möchten, wählen Sie im Online-Schalter das Abonnement für Teilzahlung in 12 Raten.
Preis: gratis