Für Steuern früherer Jahre kann über den Online-Schalter eine Stundung mit maximal 6 Monatsraten ab der Fälligkeit des Steuerbetrages beantragt werden. Für eine längere Abzahlungsdauer setzen Sie sich bitte mit dem Steueramt in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass auch für gestundete Steuerbeträge der gesetzlich vorgeschriebene Verzugszins in Rechnung gestellt werden muss.
Preis: gratis