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Pflegefinanzierung ambulant

Pflegefinanzierung, ambulant (Restkosten)

Allgemeines und Voraussetzungen: Seit Inkraftsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 haben auch Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag das Recht, bei den Wohngemeinden Restkosten einzufordern.

Tarife für Sulgen: Die Kompetenz für die Festlegung der Tarife liegt bei der Wohngemeinde. Die Gemeinde Sulgen bezahlt den Leistungserbringern ohne kommunalen Leistungsauftrag, welche die Bedingungen für die Restkostenfinanzierung erfüllen, die nachfolgend aufgeführten Pflegetarife (analog der Ansätze der lokalen Spitexorganisation). Die Restkostenfinanzierung wird nur für Einwohner von Sulgen ausgerichtet:

Für das Jahr 2024

Es werden für das Jahr 2024 die nachstehenden Ansätze bezahlt:

  • Fr.  13.48   pro Stunde Bedarfsabklärung/Beratung (= Tarifstufe a)

  • Fr.  18.82   pro Stunde Untersuchung/Behandlung (= Tarifstufe b)

  • Fr.  28.74   pro Stunde Grundpflege (= Tarifstufe c)

Für das Jahr 2023

Es werden für das Jahr 2023 die nachstehenden Ansätze bezahlt:

  • Fr.   18.08   pro Stunde Bedarfsabklärung/Beratung (= Tarifstufe a)

  • Fr.   10.01   pro Stunde Untersuchung/Behandlung (= Tarifstufe b)

  • Fr.   19.15   pro Stunde Grundpflege (= Tarifstufe c)

Für das Jahr 2022

Es werden für das Jahr 2022 die nachstehenden Ansätze bezahlt:

  • Fr.   17.46   pro Stunde Bedarfsabklärung/Beratung (= Tarifstufe a)

  • Fr.      9.57   pro Stunde Untersuchung/Behandlung (= Tarifstufe b)

  • Fr.   18.71   pro Stunde Grundpflege (= Tarifstufe c)

Voraussetzung für die Auszahlung von Restkostenbeiträgen an freiberuflich tätige Pflegefachpersonen, ist der Nachweis des Einsatzes des Bedarfsabklärungssystems RAI Homecare (ausgenommen sind die Leistungen der isolierten Wundbehandlung, der Wochenbettbetreuung sowie der Stillberatungen).

Weitere Auskünfte: Bei Fragen weden Sie sich an die Finanzverwaltung, Tel. 071 644 95 78, kurt.gsell@sulgen.ch.