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Beglaubigung von Unterschriften

Unterschriften werden durch den Gemeindepräsidenten beglaubigt. Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich vorzusprechen (Voranmeldung erwünscht) und sich mit einem Ausweispapier (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) auszuweisen.

Vergessen Sie nicht, das Dokument, auf welchem die Beglaubigung angebracht werden soll, mitzunehmen.

Pro beglaubigte Unterschrift wird eine Gebühr von Fr. 20.-- erhoben.