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Feuerverbot in Wald und in Waldesnähe

In den vergangenen Tagen hat es wie erwartet geregnet. Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau hat das per 31. Juli 2026 beschlossene absolute Feuerverbot aufgehoben. Die Waldbrandgefahr wird zwar auf Stufe 4 (grosse Gefahr) reduziert, das Feuerverbot im Wald und Waldesnähe bleibt aber bestehen. Es gilt deshalb weiterhin ein Verbot für das Entfachen von Feuern oder das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Raucherwaren im Wald und im Umkreis von 50 Metern um die Wälder.  Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt bis auf Widerruf. Ebenso bleibt das Abbrennen von Feuerwerk nach wie vor generell verboten.

Weitere Infos unter: Medienmitteilung des Depatements für Bau und Umwelt

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