Im Stimmregister sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer ab dem vollendeten 18. Altersjahr eingetragen, sofern kein Ausschlussgrund vorliegt. Das Stimmregisterbüro ist zuständig für die Zustellung des Stimm-Materials sowie für die Unterschriftenkontrolle bei Initiativen und Referenden.
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Auslandschweizer
Für Auslandschweizer des Kantons Thurgau ist der Rechtsdienst der Staatskanzlei zuständig und führt das Stimmregister.